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Einrichtung und Beendigung einer Beistandschaft beim Jugendamt

Eine Beistandschaft ist ein Unterstützungsangebot des Jugendamts zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Voraussetzungen für eine Beistandschaft beim Jugendamt

  • alleiniges Sorgerecht der Antragstellerin, des Antragstellers für das minderjährige Kind/Kinder oder
  • gemeinsames Sorgerecht und das Kind befindet sich in Obhut der Antragstellerin, des Antragstellers
  • formloser schriftlicher Antrag beim zuständigen Jugendamt.

Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Der Antrag sollte erkennen lassen, für welchen Bereich (Vaterschaftsfeststellung, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder beides) das Jugendamt tätig werden soll.

Wir empfehlen vor Einrichtung einer Beistandschaft unbedingt ein Beratungsgespräch mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Sachbereichs „Wirtschaftliche Hilfen für Kinder, Jugend und Familie“. Es sollte ein Termin vereinbart werden.
In diesem vertraulichen Gespräch können auch weitere Einzelheiten der Beistandschaft besprochen werden.

Wir bitten soweit möglich, dem Antrag einen Nachweis Ihres alleinigen Sorgerechts in Kopie beizufügen. Dies kann z. B. eine Regelung über das Sorgerecht im Scheidungsurteil sein. Sollten Sie nicht mit dem Vater oder der Mutter verheiratet gewesen sein, genügt eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Wir werden dann für Sie eine entsprechende Auskunft beim Jugendamt des Geburtsortes über das Sorgerecht einholen.

Soweit Sie mit dem anderen Elternteil gemeinsames Sorgerecht haben, kann als erster Nachweis, dass sich das Kind bei Ihnen in Obhut befindet, eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes beigefügt werden.

Beendigung

Die Beistandschaft kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung an das Jugendamt beendet und auf weiteren Antrag wieder eingerichtet werden.

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