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Hilfen zur Erziehung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Diensts beraten zunächst im Vorfeld der Hilfen zur Erziehung. Sie versuchen bei entsprechendem Bedarf, gemeinsam mit den sorgeberechtigten Eltern oder Elternteilen eine für ihr/e Kind/er angemessene Form der Hilfe zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen grundsätzlich ambulante Hilfen, um die Familie zu stabilisieren und auch dort die Erziehungsverantwortung zu unterstützen. 

Sollten keinerlei familiäre Ressourcen zur Verfügung stehen, ambulante und/oder teilstationäre Hilfen nicht ausreichen, kann eine Unterbringung in einer stationären Maßnahme geeignet sein, um Kinder/Jugendliche entsprechend zu fördern und das Familiensystem zu entlasten.

Hilfen für junge Volljährige sind an den Hilfen zur Erziehung ausgerichtet, soweit sie für junge Erwachsene angemessen sind. Leistungsberechtigt sind dann nicht mehr die Eltern, sondern die jungen Erwachsenen selbst. Im Vordergrund stehen Persönlichkeitsentwicklung sowie Unterstützung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

Ambulante Hilfen

  • Erziehungsbeistand: Ein Erziehungsbeistand wird z.B. eingesetzt, um Jugendliche zu begleiten, schulische und berufliche Perspektiven zu entwickeln, an Verständigungsschwierigkeiten zwischen Eltern, Kindern und Jugendlichen zu arbeiten sowie die Verselbstständigung zu fördern.
  • Sozialpädagogische Familienhilfe: Eine Sozialpädagogische Familienhilfe wird in Familien eingesetzt, um diese zu stärken und entsprechende Unterstützung im erzieherischen Alltag zu bieten. Dazu gehören Kontakte zum gesamten Lebensumfeld, wie Kindergarten, Schule, Behörden etc.  Es handelt sich um eine aufsuchende Hilfe. Eine pädagogische Fachkraft arbeitet mit einem vereinbarten Stundenanteil mit allen Familienmitgliedern über einen längeren Zeitraum (1-2 Jahre), um schwierige Situationen zu lösen. Zentrales Ziel ist es, dass es dem Familiensystem gelingt, selbst seine Probleme im Alltag zu bearbeiten.

Teilstationäre Hilfen

Tagesgruppe: Bei entsprechendem Förderbedarf und/oder zur Entlastung der Familie kann auch eine Betreuung in einer Tagesgruppe erfolgen. Dabei geht es in erster Linie nicht um hortähnliche Hausaufgaben- und Freizeitbetreuung, sondern um die Förderung von sozialem Lernen. Die Kinder/Jugendlichen besuchen in der Regel ihre bisherigen Schulen und verbringen den Nachmittag innerhalb der Woche in der Gruppe, die restlichen Zeiten wie gewohnt in der Familie. Zentrales Ziel ist es, den Verbleib von Kindern/Jugendlichen in ihren Familien zu sichern.

Stationäre Hilfen

  • Heimunterbringung/Sonstige betreute Wohnform: Können junge Menschen für eine gewisse Zeit oder dauerhaft nicht in ihrer Familie leben, stellt die Unterbringung in einer Heimeinrichtung eine Möglichkeit der Hilfe dar. In Zusammenarbeit mit den Eltern erfolgt regelmäßig eine Überprüfung, ob ein Kind/eine Jugendliche oder ein Jugendlicher wieder in die Familie zurückgeführt werden kann. Sollte sich das familiäre System nicht als zuverlässig und stabil genug erweisen, können auch Perspektiven zur Erziehung in einer anderen Familie oder bezüglich einer Verselbstständigung erarbeitet werden. Bei der Unterbringung in einer Einrichtung stehen die Bedarfe der Kinder/Jugendlichen im Mittelpunkt, so dass angefangen von Kleinsteinrichtungen (1-3 Plätze), über Wohngruppen bis hin zu größeren Einrichtungen ein geeigneter Platz gesucht wird. Die Eltern werden entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse zu den Kosten der Heimunterbringung herangezogen. Dazu erfolgt seitens des Jugendamts ein Prüfverfahren.
  • Pflegefamilien
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